TRANSPORTSCHEIN


In der Regel haben Sie Anspruch auf einen Transportschein, sofern die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist, in folgenden Fällen:

  • ambulante Operation
  • Stationäre Aufnahme / Entlassung
  • vor- oder nachstationäre Behandlungen

Ihrer Krankenkasse übernimmt in bestimmten Fällen auch die Kosten für ambulante Fahrten. Dazu brauchen Sie eine schriftliche Genehmigung von Ihrer Krankenkasse. In der Regel sind das Fahrten zu folgenden Behandlungen:

  • Dialyse,
  • Strahlentherapie,
  • Chemotherapie,
  • andere hochfrequente Behandlungen
  • ambulante Fahrten, falls Sie aufgrund besonderer Schwerbehinderungen (z.B. Kennzeichen aG, Bl, H, oder Pflegestufen 2 oder 3) eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse haben

Fahrpreis:
Den Fahrpreis rechnen wir auf der Grundlage von Verträgen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Zuzahlung:
Falls Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind, entrichten Sie bitte Ihren Eigenanteil in Höhe von 10%  des Fahrpreises (mindestens 5,00 € - maximal 10,00 €) im Taxi.

 

Neue Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 12:00 Uhr & 12:30 - 14:30 Uhr

Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr & 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag: 09:00- 12:00 Uhr

 

Telefonisch sind wir erreichbar unter:

036338 42775

&

0151 42226242

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Taxibetrieb zum 31.07.2024 geschlossen

Unser Taxibetrieb wurde zum 31,07.2024 an die Servicegesellschaft übergeben.  

Unsere Fahrschule ist wie gewohnt, am selben Ort und auch mit allen Mitarbeitern unserer Fahrschule vertreten. Wir freuen uns auf unsere Fahrschüler. 

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