TRANSPORTSCHEIN


In der Regel haben Sie Anspruch auf einen Transportschein, sofern die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist, in folgenden Fällen:

  • ambulante Operation
  • Stationäre Aufnahme / Entlassung
  • vor- oder nachstationäre Behandlungen

Ihrer Krankenkasse übernimmt in bestimmten Fällen auch die Kosten für ambulante Fahrten. Dazu brauchen Sie eine schriftliche Genehmigung von Ihrer Krankenkasse. In der Regel sind das Fahrten zu folgenden Behandlungen:

  • Dialyse,
  • Strahlentherapie,
  • Chemotherapie,
  • andere hochfrequente Behandlungen
  • ambulante Fahrten, falls Sie aufgrund besonderer Schwerbehinderungen (z.B. Kennzeichen aG, Bl, H, oder Pflegestufen 2 oder 3) eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse haben

Fahrpreis:
Den Fahrpreis rechnen wir auf der Grundlage von Verträgen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Zuzahlung:
Falls Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind, entrichten Sie bitte Ihren Eigenanteil in Höhe von 10%  des Fahrpreises (mindestens 5,00 € - maximal 10,00 €) im Taxi.

 

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